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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

COVID-19

Aufgrund der aktuellen COVID-Lage kann es zu Lieferterminabweichungen kommen.

Bitte beachten Sie dies bei Ihrer Planung. Wir behalten uns vor, die Lieferzeiten den aktuellen Gegebenheiten anzupassen, falls erforderlich.

Des Weiteren ist aufgrund der derzeitigen starken Bewegungen am Rohstoffmarkt jederzeit mit kurzfristigen Preisanpassungen zu rechnen.

Bitte achten Sie daher unbedingt darauf, dass es sich bei unseren angegebenen Preisen gegebenenfalls nur um tagesaktuelle Preise handeln kann. Diese müssen zum Tage der Ausführung an die dann aktuellen Materialkosten angepasst werden

Zusätzlich zeichnen sich bei verschiedenen Materialien Lieferengpässe ab. Dementsprechend kann es teilweise auch hier zu Lieferverzögerungen kommen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

ALLGEMEINE ANGEBOTS- BZW: AUFTRAGSKONDITIONEN:

Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf die im Einzelnen beschriebenen Teile, Elemente und anderen, darin getroffenen Angaben, unter Berücksichtigung der Maße und Daten aus Ihren, zum Datum der Angebotsstellung vorhandenen Zeichnungen und Plänen. Abweichungen davon müssen gesondert berechnet werden. Irrtümer vorbehalten!

Bei Preisänderungen von Seiten unserer Lieferanten zum Zeitpunkt der Lieferung behalten wir uns eine Anpassung unserer Verkaufspreise vor! Materialverfügbarkeit vorausgesetzt.

Die angegebene Lieferzeit beginnt nach Auftragseingang, Auftragsbestätigung und insbesondere der technischen Klärung. Ebenso bezieht sich die Lieferzeit auf richtige und fristgerechte Belieferung unserer Vorlieferanten, unter üblichem Vorbehalt. Kürzere Lieferzeitwünsche bitten wir mit unserer AV abzustimmen.

Die Fertigung erfolgt nach Ihren, uns beigestellten Zeichnungen und Plänen. Unser Angebot bezieht sich ausschließlich auf die, in unserem Text im Einzelnen beschriebenen Teile, Elemente und anderen Angaben, unter Berücksichtigung der Maße und Daten aus Ihren, zum Datum der Angebotsstellung vorhandenen Zeichnungen und Plänen.

Abweichungen davon müssen gesondert berechnet werden, Irrtümer vorbehalten!

Auch wenn von uns bereits erstellte Pläne aufgrund von Änderungen seitens des Bauherren, des Architekten und/oder des Prüfingenieurs geändert bzw. neu gezeichnet werden müssen, wird dies entsprechend dem dafür angefallenen Aufwandes auf Stundenbasis berechnet.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass unsere Verkaufspreise aufgrund der aktuellen Situation am Stahlmarkt freibleibend sind. Bei Preisänderungen von Seiten unserer Lieferanten zum Zeitpunkt der Lieferung behalten wir uns eine Anpassung unserer Verkaufspreise vor! Materialverfügbarkeit vorausgesetzt.

Maßgebend für die abzurechnende Leistung ist der tatsächliche Leistungsbedarf gemäß Ausführung in Verbindung mit den vorgenannten Preisen.

Bitte kontrollieren Sie oben genannte Daten. Eine Stornierung nach Fertigungsbeginn, sowie eine Rücknahme ist ausgeschlossen.

Preisgültigkeit bei Beauftragung der angefragten Menge.

BITTE BEACHTEN:

Das Angebot entspricht Ihren Maßangaben, Zeichnungen und Plänen. Dies entspricht gegebenenfalls nicht der DIN 18065 bzw. der Arbeitsstättenrichtlinie. Die Prüfung und Freigabe der Konformität erfolgt verantwortlich durch Sie und fällt nicht in unsere Zuständigkeit.

Beanstandungen oder Reklamationen diesbezüglich sind daher ausgeschlossen.

HINWEIS:

Beim Biegen und Walzen von Flachstählen und Profilen muss mit Bearbeitungsspuren, Querschnittsverformung und bei Edelstahl und allen anderen NE-Metallen mit ferritischen Einschlüssen gerechnet werden! Dies ist kein Reklamationsgrund.

!!!! BITTE UNBEDINGT BEACHTEN !!!!!

Im Rahmen eines Factoringvertrages haben wir die Forderungen an die SGV Factoring GmbH, Erich-Herion-Str. 15 in 70736 Fellbach abgetreten.

Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung können nur an diese auf deren Konto bei der KREISSPARKASSE LUDWIGSBURG, IBAN DE10 6045 0050 0030 1602 71, BIC SOLADES1LBG geleistet werden.

Bei Angebotssummen von über 10.000,- € sind immer 30% Anzahlung für Arbeitsvorbereitung und einen Teil des Materials zu leisten!

Generell gelten unsere allgemeinen Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen. Ihren AGB wird widersprochen.

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Laut §14b UStG gilt für Nichtunternehmer eine Aufbewahrungspflicht dieser Rechnung von mindestens 2 Jahren. Diese Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres.

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HINWEIS:

Die bisherigen Normen für Ausführung und Herstellerqualifikationen von Stahlbauten DIN 18800-7 und von Aluminiumkonstruktionen DIN V 4113-3 wurden ab 01.07.2012 durch die DIN EN 1090 ersetzt, es galt eine Übergangsfrist bis zum 01.07.2014.

Grundlagen für sämtliche, in den Geltungsbereich der DIN EN 1090 fallenden Arbeiten ist eine, von Ihnen uns beigestellten, statische Berechnung.

Diese Berechnung muss folgende Angaben enthalten:

Berechnung nach Eurocode, Schadensfolgeklasse, Ausführungsklasse (EXC) nach EN 1090. Sobald diese vorhanden sind, benötigen wir daraus die für die Fertigung relevanten Auszüge für die von uns zu fertigenden Bauteile.

Die angebotene Profildimensionierung wird mit dem Prüfergebnis der Statik verglichen und gegebenenfalls entsprechend korrigiert.

Dies kann zu maßlichen und auch zu preislichen Änderungen führen.

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